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Ratgeber

Wohnungsabgabe: muss der Teppich professionell gereinigt werden?

Wohnungsabgabe Teppich reinigen Zürich: Sprühextraktion mit Saugdüse auf einem grauen Teppichboden
Beispiel: Sprühextraktion

Kurz gesagt: Ein Spannteppich muss bei der Abgabe sauber sein. Steht im Mietvertrag eine Fachreinigung, verlangt die Verwaltung oft eine Quittung. Für normale Abnützung zahlen Mieter nichts; bei Schäden höchstens den Restwert. Ein Teppich gilt nach der paritätischen Lebensdauertabelle oft nach 10 Jahren als abgeschrieben.

Was die Verwaltung verlangen kann

  • Sauberer Teppich ohne Flecken aus übermässigem Gebrauch
  • Fachreinigung mit Quittung, wenn im Vertrag vereinbart
  • Keine Schäden wie Brandlöcher oder Tierschäden

Restwert berechnen

Kostet ein neuer Teppich CHF 2'000 und ist der alte nach 10 Jahren abgeschrieben, zahlt ein Mieter nach 7 Jahren bei einem Schaden höchstens rund 30 %, also CHF 600.

Reinigungsgerät saugt einen Teppichboden in einem Wohnraum ab
Beispiel: Teppichboden reinigen

Zeitplan

  1. Zwei bis drei Wochen vor der Abgabe Offerte einholen.
  2. Reinigung nach dem Zügeln, wenn die Wohnung leer ist.
  3. Trocknung einplanen, mindestens einen halben Tag.
  4. Quittung zur Abnahme mitbringen.

Häufige Fragen

Muss ich eine Firma nehmen?

Nur wenn der Vertrag es verlangt oder der Teppich selbst nicht sauber wird.

Was kostet es?

Für 60 m² oft CHF 480 bis 900.

Reicht ein gemieteter Reiniger?

Manchmal, aber die Verwaltung kann eine Fachquittung verlangen, wenn vereinbart.

Wann ist ein Teppich abgeschrieben?

Oft nach 10 Jahren.

Wer hilft bei Streit?

Die Schlichtungsbehörde des Bezirks.

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Kostenlos und unverbindlich

Beschreiben Sie kurz, was gereinigt werden soll und in welcher Gemeinde im Kanton Zürich. Ein Reinigungsbetrieb aus der Nähe meldet sich mit einer Offerte.

So funktioniert es

  1. Anfrage sendenDas Formular ist in etwa zwei Minuten ausgefüllt. Fotos können Sie später direkt dem Betrieb schicken.
  2. Wir leiten weiterWir prüfen Ihre Angaben und geben sie per E-Mail an passende Fachbetriebe der Region weiter.
  3. Offerte vom FachbetriebEin Betrieb aus der Region meldet sich direkt bei Ihnen. Ob Sie den Auftrag vergeben, entscheiden Sie selbst.
  • Für Sie kostenlos, ohne Verpflichtung
  • Angaben nur an Betriebe aus der Region
  • Wir sind ein Vermittlungsdienst, kein Reinigungsbetrieb

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Zum Beispiel: was gereinigt werden soll, Grösse in m² oder Anzahl Sitzplätze, Material, welche Flecken, bis wann.

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